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FAQ – Mitgliedervorteilsregelung IG Metall bei der AUDI AG

Die Mitgliedervorteilsregelung der IG Metall bei der AUDI AG bietet dir als berechtigtem Mitglied eine jährliche Einmalzahlung als Anerkennung für deine Mitgliedschaft und dein Engagement. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach deiner Beschäftigungsart, deiner Arbeitszeit und deinem Ausbildungsstatus. Nachfolgend findest du eine Übersicht über die Beträge, Stichtage und Auszahlungstermine.

1. Allgemeine Informationen

1.1 Was ist die Mitgliedervorteilsregelung für IG Metall Mitglieder (IG Metall Mitgliederbonus)?

Der IG Metall Mitgliederbonus ist eine jährliche Einmalzahlung für alle IG Metall Mitglieder (tarifliche Mitarbeitende, Auszubildende, Ärzt_innen in Weiterbildung, Dual- und DHBW-Studierende, außertarifliche Mitarbeitende: Mitglieder des Expert Tracks, Managementkreises und oberen Managementkreises sowie Kolleg_innen in der Altersteilzeit) der AUDI AG. Nicht eingeschlossen: Mitglieder des Top Management Kreises (TMK).

1.2 Woher kommt der IG Metall Mitgliederbonus?

Der IG Metall Mitgliederbonus ist ein Erfolg aus den Verhandlungen zur Zukunftsvereinbarung 2025. Es wurde ein Haustarifvertrag zwischen der AUDI AG, der IG Metall Bayern und der IG Metall Baden-Württemberg geschlossen. Der IG Metall Mitgliederbonus wird, wie auch andere tarifvertragliche Vereinbarungen (z. B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld etc.), durch die AUDI AG ausgezahlt.

1.3 Erhalten langjährige IG Metall Mitglieder einen erhöhten IG Metall Mitgliederbonus?

Nein, alle IG Metall Mitglieder erhalten den IG Metall Mitgliederbonus in gleicher Höhe.

1.4 Was passiert mit den Daten, die an das Unternehmen übermittelt werden?

Die für die Auszahlung erforderlichen Mitgliedsdaten werden ausschließlich mit deiner ausdrücklichen Zustimmung – also nur, wenn du den IG Metall Mitgliederbonus beantragst – an das Unternehmen weitergegeben. Das ist für die Auszahlung unerlässlich. Nach jeder erfolgten Auszahlung ist das Unternehmen verpflichtet, diese Daten wieder zu löschen.

2. Voraussetzungen

2.1 Wer hat Anspruch auf den IG Metall Mitgliederbonus?

Der IG Metall Mitgliederbonus ist ein Zeichen der Wertschätzung für engagierte Mitglieder. Um den Bonus zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Grundsätzlich erhältst du nur den Bonus, wenn du am jeweiligen Stichtag folgende Bedingungen erfüllst:

  • Du bist seit mindestens drei Monaten Mitglied der IG Metall und zahlst satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag.
  • Du arbeitest seit mindestens drei Monaten ununterbrochen bei der AUDI AG.
  • Du befindest dich mit der AUDI AG in einem aktiven und unbefristeten Arbeitsverhältnis.
  • Dein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit der AUDI AG ist nicht gekündigt.

2.2 Wer hat keinen Anspruch auf den IG Metall Mitgliederbonus?

Der IG Metall Mitgliederbonus kann nicht ausgezahlt werden, wenn:

  • das Belegschaftsmitglied nicht seit mindestens 3 Monaten IG Metall Mitglied ist.
  • der satzungsgemäße Beitrag von 1% nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde.
  • das Belegschaftsmitglied Teil des Top-Managementkreises ist.
  • zum Stichtag kein aktives Arbeitsverhältnis mit der AUDI AG besteht (Achtung: Ein- und Austritte sowie konzerninterne Wechsel können den Anspruch beeinflussen).
  • der Antrag für die Auszahlung des IG Metall Mitgliederbonus zu spät gestellt wurde.
  • sich das Belegschaftsmitglied zum Stichtag in einem ruhenden Arbeitsverhältnis befindet (z. B. im Vor-/ Ruhestand oder in Elternzeit).

2.3 Haben IG Metall Mitglieder in der ATZ Arbeits- und Freistellungsphase Anspruch auf den IG Metall Mitgliederbonus?

Ja, in der Arbeits- sowie in der Freistellungsphase hast du Anspruch auf den IG Metall Mitgliederbonus in voller Höhe.

2.4 Haben IG Metall Mitglieder, die Teil des Vorruhestandsprogramms sind, Anspruch auf den Mitgliederbonus?

Ja, wenn du dich zum Stichtag noch in einem aktiven Arbeitsverhältnis mit der AUDI AG befindest.

Nein, wenn du zum Stichtag bereits im Vorruhestand bist.

2.5 Haben IG Metall Mitglieder mit einem Beschäftigungsverhältnis außerhalb von Voll- /Teilzeit ebenfalls Anspruch auf den IG Metall Mitgliederbonus?

Bei Sabbatical und Zeit-Wertpapier

Ja, du hast Anspruch entsprechend deinem Arbeitszeitfaktor zum jeweiligen Stichtag.

Bei Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Kurzarbeit

Ja, du hast Anspruch auf den IG Metall Mitgliederbonus.

Achtung: Es gilt immer dein Beschäftigungsverhältnis an dem jeweiligen Stichtag.

3. Höhe des IG Metall Mitgliederbonus

3.1 Wie hoch ist der IG Metall Mitgliederbonus?

Bei vollem Anspruch ist der IG Metall Mitgliederbonus wie folgt gestaffelt:

500 EUR brutto im Jahr 2026
750 EUR brutto im Jahr 2027
1.000 EUR brutto im Jahr 2028
1.250 EUR brutto im Jahr 2029

Ab dem Jahr 2030 wird der Bonus tarifdynamisch ausgezahlt. Das heißt, bei einer tariflich vereinbarten Entgelterhöhung um X %, erhöht sich auch der IG Metall Mitgliederbonus um denselben Prozentsatz.

IG Metall Mitglieder, die sich am jeweiligen Stichtag in Vollzeit (35 oder 40 Std./Woche, DNS oder ATZ) befinden, erhalten den IG Metall Mitgliederbonus in voller Höhe.

Mitglieder in Teilzeit oder Teilzeit in Elternzeit erhalten den IG Metall Mitgliederbonus entsprechend dem reduzierten Arbeitszeitfaktor. Er beträgt jedoch mindestens 500 EUR brutto.

3.2 Wie hoch ist der IG Metall Mitgliederbonus für Auszubildende, Dual- und DHBW- Studierende?

300 EUR brutto im Jahr 2026
500 EUR brutto im Jahr 2027
700 EUR brutto im Jahr 2028
900 EUR brutto im Jahr 2029

Ab dem Jahr 2030 wird der Mitgliederbonus tarifdynamisch ausgezahlt.

4. Fristen und Auszahlungszeitpunkt

4.1 Welche Fristen und Stichtage sind für die Beantragung des Mitgliederbonus zu beachten?

Stichtage: IG Metall Mitgliedschaft:
Für das Jahr 2026 ist der Stichtag der 01.09.2025. Die Auszahlung erfolgt mit der Entgeltabrechnung Februar 2026.

Ab dem Jahr 2027 wird der Stichtag der 01.02. sein. Die Auszahlung erfolgt jeweils mit der Entgeltabrechnung des Monats Juli.

Stichtage: Beantragung IG Metall Mitgliederbonus:
Für das Jahr 2026 ist der Stichtag der 15.12.2025. Ab dem Jahr 2027 wird der Stichtag der 01.05. sein.

Wichtig: Wer bis zu dem Stichtag den IG Metall Mitgliederbonus nicht beantragt hat, erhält für dieses Jahr keinen IG Metall Mitgliederbonus.
Der IG Metall Mitgliederbonus muss von jedem IG Metall Mitglied jedes Jahr aktiv neu beantragt werden!

4.2 Wann wird der IG Metall Mitgliederbonus ausgezahlt?

Der IG Metall Mitgliederbonus wird im Jahr 2026 mit der Ultimoüberweisung im Februar 2026 ausgezahlt.
Ab dem Jahr 2027 erfolgt die Auszahlung mit der Ultimoüberweisung des Monats Juli.

5. Beantragung

5.1 Wie kann ich den IG Metall Mitgliederbonus beantragen?

Die Beantragung erfolgt über die IG Metall Webseite. Den Link hierzu findest du oben auf der Webseite. Solltest du kein Konto bei der IG Metall haben, musst du dich dort anmelden und ein Benutzerkonto erstellen und anschließend zu Punkt 5.3 springen.

5.2 Ausfüllen des Antragsformular

In der Maske erscheinen deine Daten, bitte überprüfe diese und befülle das Feld „Stammnummer“ mit deiner Audi Stammnummer. Stimme der Verarbeitung und Weitergabe der Daten zu. Nur dann kann der Mitgliederbonus beantragt werden. Du erhältst an deine hinterlegte E-Mail-Adresse eine Bestätigung zum Eingang des Antrages. Damit ist die Beantragung abgeschlossen.

5.3 Wie kann ich mich bei der IG Metall registrieren / Benutzerkonto erstellen?

  1. Auf der IG Metall Webseite www.igmetall.de oben rechts auf „anmelden“ klicken
  2. Auf der folgenden Seite auf „Benutzerkonto erstellen“ klicken und die erforderlichen Daten ausfüllen.

(Für die Registrierung benötigst du deine IG Metall Mitgliedsnummer)

5.4 Wo finde ich meine IG Metall Mitgliedsnummer?

  • Auf deinem IG Metall Mitgliedsausweis
  • Auf deinem Kontoauszug = Mandatsreferenznummer (die ersten acht Ziffern)
  • Beim Anschreiben von der IG Metall

5.5 Wie lange habe ich Zeit meinen IG Metall Mitgliederbonus zu beantragen?

Der IG Metall Mitgliederbonus für die Auszahlung 2026 kann vom 10.09.2025 bis zum 15.12.2025 beantragt werden.

6. Kontakt

Gibt es darüber hinaus Fragen zu betrieblichen Voraussetzungen, so wende dich bitte an das Personalwesen der AUDI AG.

Solltest du Fragen rund um die IG Metall haben (Mitgliedschaft/-nummer, Datenanpassungen, Leistungen, etc.), wende dich bitte an dein VKL-Mitglied, deinen IG Metall Betriebsrat, deine Vertrauensleute oder die IG Metall Geschäftsstelle (www.heilbronn-neckarsulm.igmetall.de/).