Zukunftsvereinbarung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Automobilindustrie steht vor tiefgreifenden Veränderungen – Audi eingeschlossen. Daher war es für uns als IG Metall Betriebsrat elementar, eure Arbeitsplätze langfristig wetterfest zu machen. Nach langen, harten Verhandlungen haben wir uns mit der Unternehmensleitung auf eine neue Zukunftsvereinbarung geeinigt. Sie soll euer Tarifentgelt und die Ergebnisbeteiligung ebenso sichern wie eure Beschäftigung, die Ausbildung und Investitionen in die Zukunft – für mehr Audi im Audi! Einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse lest ihr hier.

Beschäftigungssicherung

Die bisherige Vereinbarung wurde um weitere vier Jahre verlängert – betriebsbedingte Kündigungen sind bis zum 31. Dezember 2033 ausgeschlossen.

Tarifentgelt

  • Keine Absenkung des monatlichen Tarifentgelts.
  • Keine Verschiebung der
  • Tariferhöhungen, d. h. zum 1. April 2025 wird das Tarifentgelt um 2,0 Prozent erhöht, ab dem 1.  April 2026 nochmal um 3,1 Prozent.
  • Keine Verschlechterung bei den Zulagen und Zuschlägen in der Dauernachtschicht.
  • Keine Kürzung von Funktionszulagen.
  • Kein Wegfall der Audi Komponente.
  • Keine Einschnitte beim Trafo-Geld.
  • Keine Einschnitte oder Regeländerung bei den T-Zug Tagen bzw. beim tariflichen Zusatzgeld (T-Zug).

Auslagerungen (Outsourcing)

Keine Ausgründung des Audi Werkservice, des Vertriebs Deutschland oder der Audi Gastronomie

Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Kostensenkung sowie zur Steigerung der Produktivität: 8 Millionen Euro mehr Budget für die Gastronomie pro Jahr.

Jubiläumsleistungen

  • Das 25., 35., 40. und 50. Jubiläum bleibt bestehen.  Es wird jeweils ein Jubiläumsgeld in Höhe eines persönlichen Monatsentgelts ausbezahlt. Erhalt des bisherigen freien Tages als Jubiläums-Tag für das 25. Jubiläum ohne Urlaubsgeld.
  • Die Leistungen und Prämien für das 50-jährige Jubiläum bleiben unverändert.
  • Ein weiterer freier Jubiläumstag, 2 Monatsentgelte und eine Ehrenzahlung in Höhe von 4.000 Euro sowie 20 weitere freie Ehrentage innerhalb des 50. Arbeitsjahres.

Leistungsgewandelte Beschäftigte

Der Umgang mit leistungsgewandelten Kolleginnen und

Kollegen soll durch ein dreistufiges Konzept weiterentwickelt werden – für bessere berufliche Perspektiven wie auch den sozial abgesicherten Ausstieg aus dem Arbeitsleben.

1. Stufe: Prävention und Prozess
2. Stufe: Arbeitsplatzangebote
3. Stufe: Personalinstrumente , mit, u. a.  Altersteilzeit oder Dienstaufhebungsverträge.

Produktionskapazitäten

Das Unternehmen bestätigt die schon in der Grundsatzvereinbarung „Audi.Zukunft“ aus dem Jahr 2019 festgelegten Produktionskapazitäten für Neckarsulm (225.000) und sorgt für eine dementsprechende Auslastung.

Daraus ergeben sich für Neckarsulm im Hauptwerk insgesamt vier Schichten und bis zu zwei weitere Schichten in den Böllinger Höfen.

Werkstruktur und Standortpakt Neckarsulm

Der Standortpakt sichert die Audi Zukunftsfähigkeit.
Stärkung des Standorts Neckarsulm.

Portfolio inkl. Standortstrategie

  • C-Sport (inkl. Plattformunterbau), abgesichert über Zukunftsfonds
  • Einrüstung Volumen-BEV-Fahrzeug ab 2031 inkl. Absicherung durch neuen Standortfonds
  • Prüfauftrag zu A8 Weiterlauf inkl. PA
  • Stärkung Kundenauftritt (Forum)

Technologie

  • Zukunftsfähige EE-Architektur für VKM ab 2028

Kompetenzaufbau /-absicherung

  • Bestätigung Batterie-Technikum
  • Bündelung der Verbrenneraktivitäten am Standort Neckarsulm – evtl. neue Projekte werden hier aufgebaut
  • Erhalt, Konsolidierung VKM-Prüffelder und VKM-HIL
  • Weiterentwicklung Bildungs-/Transformationszentrum
  • Kompetenzaufbau KI: Fokus in Neckarsulm

Robustheitsmaßnahmen

  • Überplanung Werkbelegung NSU
  • Weiterlauf VKM bis 2032 bestätigt sowie Prüfung Weiterlauf einzelner VKM-Modelle bis 2035
  • Einrichtung eines Zukunftsfonds zur Sicherstellung der notwendigen Investitionen und Maßnahmen

Werkstruktur und Standortpakt Ingolstadt

Portfolio inkl. Standortstrategie

  • E3 CUV Zusicherung für Ingolstadt
  • Umsetzung Verbundfertigung Teilvolumen Q3NF zwischen Györ (Karosseriebau) und Ingolstadt (Lack + Montage, analog Fertigungstiefe A3) ab 2026
  • Prüfung Rochade E6 NF nach Ingolstadt
  • Stärkung Kundenauftritt (Forum)

Technologie

  • Umsetzung automatisiertes Großteilelager (AGL)
  • E4 als erstes echtes SDV
  • Dooring / Gigastamping
  • Batteriefertigung HV-Batterie für E4/E6

Kompetenzaufbau / -absicherung

  • Einrichtung Hochfrequenzzentrum
  • Etablierung Kompetenzzentrum Guss (z. B. E4)
  • Aufbau/Stärkung Simulationszentrum
    1. Schritt: HIL/SIL
  • 2. Schritt: Virtual Validation Center
    Weiterentwicklung Bildungs- / Transformationszentrum
    Bedarfsorientierter Kompetenzaufbau KI

Zukunftsfonds

Es wird ein Zukunftsfonds in Höhe von 250 Millionen Euro zur finanziellen Unterstützung der geplanten Schwerpunkt-Investitionen und zentralen Maßnahmen für beide Standorte eingerichtet.

Inhaltsbegründete Personalanpassung

Die geplanten Personalanpassungen erfolgen sozialverträglich und inhaltsbegründet. Als Rahmen für die sozialverträgliche Anpassung des indirekten Personals wurde ein Umfang von bis zu 7.500 Beschäftigungsjahren (BJ) bis 2029 vereinbart.

Bis zu 6.000 BJ bis 2027 und jeweils bis zu 750 BJ für die Jahre 2028 und 2029.

Personalinstrumente

Die zusätzlichen Personalinstrumente im Prozess der inhaltsbegründeten Personalanpassung werden nicht im gesamten Unternehmen angewendet, sondern zielgerichtet dort, wo Abbaufelder entstehen und Arbeitsplätze entfallen.

Regelungen:

Erweiterung der Altersteilzeit (ATZ) für alle Tarifbeschäftigte auf 3 + 3 Jahre – mit der Vorgabe, dass der Rentenzugang mit Vollendung des 63. Lebensjahres erfolgt. Diese Maßnahme umfasst die Jahrgänge 1967 bis 1970.

Vorruhestandsregelung – bereichspezifisch ausgehend von den Zielbildern, für die Jahrgänge 1964 bis 1968.

Für die Vorruhestandsregelung gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen die Maßnahme auf Basis der Vorgaben aus den inhaltlichen Zielbildern, vereinbaren.

Des Weiteren können hier vom Unternehmen auch zielgerichtete und bereichsspezifische Dienstaufhebungsverträge (DAV) angeboten werden.

Insourcing

Temporäres Insourcing von bisher extern vergebenen Tätigkeiten (Dienstleistungen werden zurück zu Audi geholt) in einem Rahmen von bis zu 1.000 BJ.

Operationalisierung

Die Umsetzung der Personalanpassung erfolgt auf Grundlage der Geschäftsbereichszielbilder – und der in der Zukunftsvereinbarung festgelegten Verfahrensregeln.

Personalbewegungen in der Transformation

Die geschäftsbereichsübergreifende Prozesslogik mit Kompetenz– und Nachbesetzungsmanagement sowie dem Dialog mit den betroffenen Beschäftigten soll durch eine Betriebsvereinbarung (BV) „Transformation” besser geregelt werden.

Arbeitnehmerüberlassung & Konzernleihe

Es werden Verhandlungen zur Neufassung der Betriebsvereinbarung (BV) „Zeitarbeit“ aufgenommen – zur Weiterentwicklung und Anpassung von Insourcing sowie zur Überbrückung von Transformation. Zudem wurde eine Verlängerung der maximalen Einsatzdauer von Zeitarbeitnehmern auf 36 Monate vereinbart. 

Zeitkontensystematik

Ziel ist bis 30. Juni 2026 die Teilung des Zeitkontos in ein Kurzzeitkonto, ein Mittelfristkonto zur Unterbrechung und ein Langzeitkonto zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit. 

Wahlrecht bei Mehrarbeit

Es wurde eine zeitnahe Anpassung der BV „Mehrarbeit“ vereinbart. Bei negativem Zeitsaldo entfällt die Wahlmöglichkeit zwischen Auszahlung und Stundengutschrift. Die Stunden werden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Zuschläge für die Mehrarbeit werden weiterhin ausgezahlt.

40-Stunden-Verträge

Bestehende kapazitätsbezogene befristete 40-StundenVerträge laufen vertragsgemäß aus und werden nur inhaltlich begründet verlängert. Persönliche 40-Stunden-Verträge bleiben bestehen.

Hybrides Arbeiten & Desk Sharing

Die BV „Hybrides Arbeiten“ bleibt erhalten. Es gibt weiterhin keine festgeschriebenen Anwesenheitstage. Bei Bedarf können quartalsweise Gespräche zwischen Führungskraft  und Beschäftigten vereinbart werden, um grundsätzlich den Anteil von festen Präsenztagen und mobilen Arbeitstage festzulegen. Der bisher bestehende Eskalationsprozess im Falle einer Nicht-Einigung bleibt bestehen. Weiterhin wird ein regelmäßiges Monitoring der Präsenzquote vereinbart und eine Verhandlungsverpflichtung zur BV „Hybrides Arbeiten“ zugesagt, falls bis zum 30. Juni 2026 keine wesentliche Steigerung der Präsenz vorliegt. Gleichzeitig muss das Unternehmen für eine entsprechende Infrastruktur in den Betriebsstätten und eine ausreichende Anzahl an Arbeitsplätzen sorgen.

Vergütung Management, ExpertTrack, Vorstand

Die Mitglieder des Managements und des Expert-Tracks leisten einen Beitrag in Höhe von 100 Millionen Euro zum Sparprogramm. Auch der Vorstand hat angekündigt, einen Beitrag zu leisten. Darüber hinaus wird eine Verhandlungsverpflichtung für einen Neuaufsatz des außertariflichen Entgeltsystems vereinbart. Ziel: Eine differenziertere Entgeltspreizung sowie eine wertschätzende Vergütungsbemessung.

Anpassung AEB

Die Audi Ergebnisbeteiligung (AEB) für tariflich Beschäftigte bleibt erhalten, wird aber neu geregelt. Die Audi Belegschaft wird auch in Zukunft ab dem ersten Euro des operativen Gewinns an beteiligt. Die vom Unternehmen geforderte Untergrenze bei 2,5 Milliarden Euro ist vom Tisch.

Neu: Das Ausschüttungsvolumen wird 2025 bis 2028 auf 4,375 Prozent gesenkt und ab 2029auf 7,5 Prozent vom operativen Ergebnis bis 5,3 Milliarden Euro erhöht. Oberhalb dessen beträgt das Ausschüttungsvolumen nun 2,5 Prozent.

Der bisherige entgeltunabhängige AEB Grundbaustein für in Vollzeit beschäftigte Belegschaftsmitglieder von aktuell grundsätzlich 2.000 Euro wird ab dem Bewertungsjahr 2029 auf 5.000 Euro pro Tarifbeschäftigtem erhöht (Auszahlung 2030). Die Berechnung der Auszahlung erfolgt entgeltunabhängig. Alles darüber hinaus bis 5,3 Milliarden Euro operatives Ergebnis wird, wie bisher, (individuell auf Basis des Jahresbruttoentgelts) berechnet.

Die bestehenden Zuschüsse zum Versorgungsaufwand in Höhe von 10 Prozent des arbeitgeberfinanzierten Versorgungsaufwand bleiben unverändert erhalten.

Bei den Auszubildenden, Dual Studierenden und DHBW-Studierenden (Duale Hochschule Baden-Württemberg) bleibt der arbeitgeberfinanzierte Versorgungsaufwand bei grundsätzlich 500 Euro. Auch hier bleiben die bestehenden Zuschüsse zum Versorgungsaufwand in Höhe von 10 Prozent des arbeitgeberfinanzierten Versorgungsaufwands erhalten – in der Regel bis zu 50 Euro. Ab dem Jahr 2025 entfällt der Kollektivbaustein.

Das bestehende Restvolumen fließt in den Zukunftsfonds zur Unterstützung der Standortentwicklung und Gastronomie.

Mitarbeitererfolgsbeteiligung MEB

Die sogenannte Mitarbeitererfolgsbeteiligung (MEB) wird mit der Audi Ergebnisbeteiligung (AEB) verschmolzen. Dafür entfällt bei der AEB die vom Unternehmen geforderte Untergrenze, wonach erst über 2,5 Milliarden Euro operativem Gewinn die Belegschaft daran beteiligt werden würde.

Auszubildende, Dual Studierende und Trainees

Die Ausbildungsplatzzahlen und die Anzahl der Plätze für ein Duales Studium in Neckarsulm: werden für die kommenden zwei Jahre befristet festgelegt:

Es gilt ein Rahmen von 230 Ausbildungsplätze und 20 Dual Studierenden pro Jahr. Außerdem gilt ein standortübergreifender Rahmen von insgesamt 30 Trainees gleichzeitig in Ingolstadt und Neckarsulm pro Jahr.

Die Übernahmegarantie nach erfolgreicher Ausbildung bleibt bestehen. Arbeitnehmervertretung und Unternehmen überprüfen jährlich gemeinsam mögliche   Anpassungen hinsichtlich Anzahl und Inhalt.

Wiedereinstellungszusage für privat berufliche Weiterbildung

Der IG Metall Tarifvertrag (TV) und die Betriebsvereinbarung (BV) „Qualifizierung“ bleiben bestehen. 

Die Regularien der Wiedereinstellungszusagen (WEZ) für die privat berufliche Weiterbildung bleiben unberührt.

Künstliche Intelligenz

Arbeitnehmervertretung und Unternehmen verständigen sich auf Verhandlungen für eine Betriebsvereinbarung (BV) über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).

Mitarbeiter Fahrzeug Center

Das Unternehmen verpflichtet sich, mit der Arbeitnehmervertretung eine angemessene „Incentivierung der Mitarbeitermobilität“ zu vereinbaren.

Allgemeine Revisionsklausel

Es besteht die Verpflichtung zu regelmäßigen Überprüfungsgesprächen hinsichtlich der Wirksamkeit der Audi Zukunftsvereinbarung im „Wirtschaftsausschuss der AUDI AG“ nach § 106 Betriebsverfassungsgesetz. Im Falle von massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten für das Unternehmen, ist die Nutzung beschäftigungssichernder Maßnahmen vertraglich festgehalten. Neu: Bei  wesentlicher Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen ebenfalls Verhandlungen aufgenommen werden. Themen könnten dann zum Beispiel die Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder von Erfolgsbeteiligungen sein.

Laufzeit

Die Vereinbarung endet am 31. Dezember 2033, sofern sie nicht vorher gekündigt wird. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist mit Kündigungsfrist von 6 Monaten erstmals zum 31. Dezember 2030 möglich.